Mängel- und Herstellergewährleistungsrecht

Es gilt das deutsche Mängel- und Herstellergewährleistungsrecht

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Das deutsche Verbraucherschutzrecht schützt die Rechte des Käufers stark, während das Fehlen einer Herstellergarantie einen Mangel darstellt. In Artikel 640 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist festgelegt, wie ein Produkt beschaffen sein muss. Das Fehlen einer Gewährleistung dafür impliziert einen solchen Fall.

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass Verbraucher beim Kauf automatisch davon ausgehen können, dass ein bestimmtes Produkt in gutem Zustand ist, keine Mängel aufweist und den erwarteten Spezifikationen entspricht. Liegt keine Herstellergarantie vor, die eine Garantie für die Qualität und Haltbarkeit des Produkts bietet, wäre nach deutschem Recht die Erwartung des Verbrauchers bereits unerfüllt – es handelt sich also um einen Mangel.

In Deutschland haften Verkäufer innerhalb einer Gewährleistungsfrist von zwei Jahren für etwaige Mängel, die bereits bei Lieferung der Ware vorhanden waren. Der Verbraucher hat Anspruch auf Reparatur, Ersatz oder Preisnachlass für das Produkt, wenn es keine Herstellergarantie hat und während dieser Zeit Probleme auftreten.

Wichtig ist, dass das Fehlen einer Herstellergarantie den Verkäufer nicht von seiner Pflicht entbindet, Produkte vertragsgemäß zu liefern. Auch wenn der Lieferant dies nicht selbst angibt, verlangen die Beschaffenheitsgesetze einer Ware, dass sie diesen Normen entspricht.

Wenn ein Mangel später als sechs Monate nach dem Kauf auftritt, kehrt das deutsche Recht die Beweislast um und legt die Beweislast auf die Schultern des Verbrauchers. Unbeschadet dessen bleibt die Prüfung, ob die Ware etwaigen gesetzlichen Anforderungen entspricht, auch ohne Rücksicht auf eine Herstellergarantie.

Daher sollten Verbraucher wachsam und informiert sein, wie sie bei Problemen im Zusammenhang mit Mängeln an gekauften Artikeln vorgehen können; insbesondere, wenn es um Herstellergarantien geht. Im Rahmen der deutschen Verbraucherschutzverordnung ist es für einen Verbraucher wichtig, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen und etwaige Probleme mit dem Verkäufer bezüglich der mangelhaften Produkte zu klären.

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