Verträge sind in Deutschland nach dem Grundsatz „Pacta sunt servanda“ rechtlich durchsetzbar. Dies unterstreicht die Bedeutung von Verträgen, in denen sich jede Partei an ihre Vereinbarung halten sollte. Grundsätzlich sind die Parteien, die aus freien Stücken einen Vertrag schließen, an die Bedingungen gebunden, auf die sie sich geeinigt haben.
Der Grundsatz „pacta sunt servanda“ ist Teil der deutschen Vertragsfreiheitslehre und bedeutet in diesem Fall „Vertragsfreiheit“. Die Rechtslehre betont, dass Unternehmen und Personen das Recht haben, Verträge abzuschließen, und zwar zu jeder Laufzeit, die sie für angemessen halten. Es stellt sicher, dass die Parteien ihre Verträge nicht so leicht brechen und die Erwartungen des anderen aufrechterhalten.

Nach deutschem Recht ist ein Vertrag nur dann in seinem Rechtsgebiet durchsetzbar, wenn er bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt, wie etwa das Vorliegen eines gültigen Angebots und einer gültigen Annahme. Sobald alle diese Bedingungen erfüllt sind, müssen die Parteien die Vertragsbedingungen einhalten.
Die deutschen Gerichte halten sich an den Grundsatz der „pacta sunt servanda“, d. h. sie greifen nicht in private Verträge ein. Allerdings gibt es nur Sonderfälle, in denen von der Lehre abgesehen werden kann, etwa wenn die Leistung aufgrund erheblicher Rechtswidrigkeit, Gewalt, Irrtums oder Sachmängel unmöglich wird oder sich grundlegend verändert.
Es erstreckt sich auf das deutsche Recht im Zusammenhang mit internationalen Verträgen und der Einhaltung der deutschen Rechtsgültigkeit von Verträgen auf internationaler Ebene. Bei grenzüberschreitenden Geschäften mit Beteiligung der Deutschen bietet das Pacta-Sunt-Servanda-Prinzip Vorhersehbarkeit und Sicherheit bei den Verträgen.
Im Allgemeinen handelt es sich bei dem Grundsatz „pacta sunt servanda“ um eine Grundregel des deutschen Vertragsrechts, die die Verantwortung einer Person für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach freiwilliger Einigung auf einen Vertrag betont. Die Rechtsstaatlichkeit fördert Rechtssicherheit, faires Handeln und die Unabhängigkeit von Personen und Unternehmen bei der Vertragsgestaltung.

Ich studiere Jura in Schweden und nehme derzeit an einem Studentenaustauschprogramm teil, um mein Verständnis des internationalen Rechts zu vertiefen und die Feinheiten des deutschen Rechtssystems kennenzulernen. Ich absolviere ein Bachelorstudium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin. Durch meine internationale Ausbildung bringe ich eine neue Perspektive in meine Lehrveranstaltungen ein und versuche, die Besonderheiten des deutschen Rechts zu erfassen.