Zivilrechtliche Verfahren

Zivilrechtliche Verfahren in Deutschland

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Die deutsche Gesellschaft basiert auf einem solchen Zivilrechtssystem, das seit mehr als fünf Jahrhunderten praktiziert wird. Es wurde so konzipiert, dass es die Entscheidung von Fällen auf eine Weise erleichtert, die vor allem fair, transparent und effektiv ist. Grundlage für dieses Verfahren sind das Bürgerliche Gesetzbuch und die Zivilprozessordnung, wobei letztere die Regeln regelt, nach denen ein Gerichtsverfahren in Deutschland zu führen ist.

Wesentliche Merkmale zivilrechtlicher Verfahren in Deutschland sind:

1. Kontradiktorisches System: Das deutsche kontradiktorische System ähnelt dem Gewohnheitsrechtssystem, mit der Ausnahme, dass es aktiv ist und die Darstellung der Fälle der Parteien beinhaltet. Unparteilichkeit kennzeichnet die Rolle eines Richters. Als solcher sorgt er für Verfahrensgerechtigkeit, indem er den Großteil der Arbeit der Beweisführung und Argumentation den Prozessparteien selbst überlässt.

2. Mündliche Verhandlungen: In Zivilsachen ist es in Deutschland üblich, dass mündliche Verhandlungen stattfinden. Die Parteien werden daher ihren Fall darlegen, indem sie die erforderlichen Beweise vorlegen und gleichzeitig relevante Zeugen und den Richter befragen, um den Sachverhalt zu klären. Dies führt zu einer intensiven Untersuchung sowie einem effektiven Kreuzverhör verschiedener Zeugen des Vorfalls.

3. Dispositionsgrundsatz: Der Dispositionsgrundsatz gewährt jeder Partei bereits in einem frühen Stadium einen erheblichen Spielraum im Verfahren. Sie können den Streitgegenstand präzisieren, ihn beenden oder ihre Ansprüche widerrufen. Das Prinzip verkörpert das Recht von Menschen und Parteien, Wege zur

Beilegung ihrer Differenzen festzulegen.

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4. Schriftliche Eingaben: Schriftliche Eingaben bieten auch Unterstützung bei mündlichen Verhandlungen. Jede Partei reicht beim Gericht Schriftsätze oder Antragsschriftsätze mit Dokumenten ein, die Beweise im Zusammenhang mit diesem Fall enthalten.

5. Beweisregeln: Die Beweiswürdigung erfolgt nach der deutschen Rechtsordnung durch den Richter selbstständig. Dies bedeutet, dass Richter die Bedeutung und Zuverlässigkeit der vorgelegten Beweise wie Zeugenaussagen oder Expertenmeinungen beurteilen können.

6. Berufungsverfahren: In Zivilsachen können auch Berufungsverfahren bei niedrigeren Gerichten eingelegt werden, bei denen sowohl sachliche als auch rechtliche Aspekte der Entscheidung überprüft werden können. Dies ist wichtig, da es die Konsistenz und Verlässlichkeit der rechtlichen Ergebnisse eines Berufungsverfahrens erhöht.

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